Eine funktionierende Kommunikation zwischen sämtlichen Verfahrensbeteiligten ist die grundlegende Voraussetzung eines fairen Verfahrens.
Das Recht auf Beiziehung einer/ s Dolmetscher/ -in im Zivil und Strafverfahren ist in der Verfassung verankert. Der im Verfassungsrang stehende Art. 6 Abs. 3 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmt, dass jede/ r Angeklagte das Recht hat, die unentgeltliche Beiziehung eines/ r Dolmetscher/ – in zu verlangen, wenn sie/ er die Verhandlungssprache des Gericht nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann.
Es gilt ausdrücklich in ganz Deutschland, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache den rechten Belehrungen erklärt werden. Und zwar von Anfang an.
Für viele afrikanische Mitbürger ist es besonders in solchen Situationen schwierig solche Rechtsbelehrungen in der eigenen Sprache zu verstehen, geschweige in einer europäische Sprache. Hinzu kommt, dass viele von diesen afrikanischen Sprachen oral gelernt wurden. Das heißt, man kann zwar sprechen aber schriftliche Übersetzung ist fast unmöglich zu lesen und zu verstehen.
Um von Anfang an die Kommunikation zwischen der Behörde und den afrikanischen Mitbürgern einfacher und transparenter zu gestalten, habe ich die wichtigsten Rechtsbelehrungen bei einem Strafverfahren mündlich übersetzt.
Selbstverständlich können sie anschließend einen Dolmetscher oder Dolmetscherin für die Einvernahme bei uns bestellen.
Für diesen Bereich Rechtsbelehrungen Formulare benötigen sie ein genehmigten Zugang von uns, da es sich um sehr vertrauliche Formularen, Unterlagen und Daten handelt.
Sie haben die Möglichkeit die Dateien innerhalb von 24 Stunden mehrmals abzuspielen. Bitte gehen Sie mit den Dateien sorgsam um.
Für die Benutzung dieser Daten werden wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 70 Euro zuzüglich. Mwst pro Tag berechnen.
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Wir danken für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit.
Theresa Franz
Intertranslation
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