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Die Grasfackel, die ein schlechtes Haus verbrennt, zündet auch ein gutes Haus an. (Ganda)

Wer die Früchte vom Baum geschüttelt hat, soll sie auch aufsammeln. (Ovambo)  

Die Tür, die Guten wie Bösen Eintritt gewährt, ist schlecht. (Ganda)

Nur im Vorwärtsgehen gelangt man ans Ende der Reise. (Ovambo)

Sticht man sich aus eigenem Entschluss mit einem Dorn, schmerzt es nicht. (Nyika)

Allein essen ist wie allein sterben. (Mamprussi)

"Werde unabhängig!" ist keine Beleidigung. (Tshi)

Armut ist wie ein Löwe - kämpfst du nicht, wirst du gefressen. (Haya)

Wer etwas durcheinander bringt, muss wissen, wie er wieder Ordnung schafft. (Temne)

Wer langsam geht, kommt weit. (Luyia)

Einer, der zu oft danke schön sagt, isst dir alles leer. (Ganda)

Wer auf einen Baum klettern will, fängt unten an, nicht oben. (Tshi)

Jemandem zu helfen, bedeutet nicht, sich selbst zu vernachlässigen. (Mamprussi)

Wer nicht offen mit dir spricht, ist nicht dein Freund. (NDonga)

Ehre dein Kind, und es wird dich ehren. (Ila)

Ich zeigte dir den Mond, und du sahst nichts als meinen Finger. (Sukuma)

Service

[Translate to English-:] Eine funktionierende Kommunikation zwischen sämtlichen Beteiligten ist die grundlegende Voraussetzung eines fairen Verfahrens.

Die Strafprozessordnung (StPo)sieht das Recht auf Übersetzungshilfe vor, wenn sich die Person in der Verfahrenssprache nicht ausreichend verständigen kann.

Besonders ist es bei afrikanischen Mitbürgern aufgrund der Sprachbarriere schwierige ein Dolmetscher rechtzeitig vor Ort zu haben.

Dies gilt insbesondere für die Rechtsbelehrungen unterschiedlichen Prozessen.

Da das Lesen und Schreiben in Afrika hauptsächlich in der Kolonialsprachen geführt wird, führt es dazu, dass viele Muttersprache können nur oral verständigt. Das heißt, auch wenn Rechtslehrungen und Tatvorwurfe unmittelbar nach Festnahme / Festhalten in der Kolonialsprachen erfolgen, vor das Eintreten des Dolmetschers, besteht immer die Gefahr, eine nicht hinreichend Verständigungslücke bei der afrikanischen Mitbürgern.

Um die Kommunikation einfacher und transparenter zu machen, erhalten sie anbei sämtliche Behördlichen Formularen mit entsprechenden rechts Belehrungen in folgende Sprachen:

LAND

NIGERIA

SPRACHE:                       IGBO
FORMULAR:                            

SPRACHE:                       YORUBA
FORMULAR:          

SPRACHE:                       HAUSA / HAUSSA
FORMULAR:          

SPRACHE:                       EDO
FORMULAR:          

SPRACHE:                       AGBOR / AKWA IGBO
FORMULAR:         


GHANA

SPRACHE:                       TWI / ASHANTI
FORMULAR:          

SPRACHE:                       GA
FORMULAR:

SPRACHE:                       EWE
FORMULAR:

SPRACHE:                       HAUSSA
FORMULAR:


TOGO

SPRACHE:                       EWE
FORMULAR: 

SPRACHE:                       FON
FORMULAR:

SPRACHE:
                      MOORE
FORMULAR:          


GAMBIEN


SPRACHE:  
                     FULA /PEUL
FORMULAR:

SPRACHE:                       MADINKA
FORMULAR:          

SPRACHE:                       WOLOF
FORMULAR:          

SPRACHE:                       SONINKE / SARAKHOLE
FORMULAR:

SPRACHE:                       KRIO
FORMULAR:


SIERRA LEONE


SPRACHE:                       KRIO
FORMULAR:

SPRACHE:  
                     TEMNE
FORMULAR:

SPRACHE:                       MENDE
FORMULAR:          

SPRACHE:                       FULA / PULAAR
FORMULAR:

SPRACHE:                       SUSU
FORMULAR:

SPRACHE: 
                      FULA / PULAAR
FORMULAR:

SPRACHE: 
                      MANINKA
FORMULAR:          


SENEGAL



SPRACHE:                       WOLOF
FORMULAR:          

SPRACHE:                       MADINKA
FORMULAR:

SPRACHE:       
                SONINKE
FORMULAR:

SPRACHE:                       JOLA
FORMULAR:

SPRACHE:                       FULA/ PULAAR
FORMULAR:


KENYA

SPRACHE:                       KISWAHILI
FORMULAR:


GUINEA

SPRACHE:                       FULA/PULAAR
FORMULAR:         

SPRACHE:                       SUSU
FORMULAR:          

SPRACHE:                       MADINGO
FORMULAR:                            

 

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Zu den folgenden Konditionen:

 

Daten 24 Stunden abspielbar.

 

Kosten: 70 € zzgl. MwSt. pro Tag.

 

Nach Bestätigung von Intertranslation werden die Kosten der Behörde in Rechnung gestellt.

Für private Personen: bitte zahlen Sie den Betrag im Voraus auf folgendes Konto:

 

Kontoinhaber:                Theresa Franz

Bank:                             Hamburger Sparkasse

Kontonummer:               1238 124 901

BLZ:                                200 505 50

Verwendungszweck:      Rechtsbelehrungen

 

Vielen Dank.

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