Service
Willkommen in unserem Service Bereich:
Es gibt zwei Kategorien in diesem Bereich:
1. Besonderheiten:
In der Kategorie Besonderheiten finden Sie interessante Informationen zu Afrika wie:
- Begrüßungen in mehreren afrikanischen Sprachen
- Besonderheiten Pidgin-Kreole
- Könige und Königinnen von Afrika
- Krankheiten und Symptome
- Sprachübertragung durch Buschtrommeln
- Fragen und deren Bedeutungen
- Länderinfos
- Liste zu Ländern Hauptstädten, Währungen und Sprachen
- Namen und deren Bedeutungen
Nehmen Sie sich ein bisschen Zeit, um mehr Wissenswertes und Spannendes über Afrika zu erfahren.
Wir wünschen Ihnen dabei viel Spaß...
2. Rechtsbelehrungen Formulare:
Eine funktionierende Kommunikation zwischen sämtlichen Verfahrensbeteiligten ist die grundlegende Voraussetzung eines fairen Verfahrens.
Das Recht auf Beiziehung einer/ s Dolmetscher/ -in im Zivil und Strafverfahren ist in der Verfassung verankert. Der im Verfassungsrang stehende Art. 6 Abs. 3 der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bestimmt, dass jede/ r Angeklagte das Recht hat, die unentgeltliche Beiziehung eines/ r Dolmetscher/ - in zu verlangen, wenn sie/ er die Verhandlungssprache des Gericht nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann.
Es gilt ausdrücklich in ganz Deutschland, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verständlichen Sprache den rechten Belehrungen erklärt werden. Und zwar von Anfang an.
Für viele afrikanische Mitbürger ist es besonders in solchen Situationen schwierig solche Rechtsbelehrungen in der eigenen Sprache zu verstehen, geschweige in einer europäische Sprache. Hinzu kommt, dass viele von diesen afrikanischen Sprachen oral gelernt wurden. Das heißt, man kann zwar sprechen aber schriftliche Übersetzung ist fast unmöglich zu lesen und zu verstehen.
Um von Anfang an die Kommunikation zwischen der Behörde und den afrikanischen Mitbürgern einfacher und transparenter zu gestalten, habe ich die wichtigsten Rechtsbelehrungen bei einem Strafverfahren in folgenden Sprachen mündlich übersetzt.
Selbstverständlich können sie anschließend einen Dolmetscher oder Dolmetscherin für die Einvernahme bei uns bestellen.
Für diesen Bereich Rechtsbelehrungen Formulare benötigen sie ein genehmigten Zugang von uns, da es sich um sehr vertrauliche Formularen, Unterlagen und Daten handelt.
Sie haben die Möglichkeit die Dateien innerhalb von 24 Stunden mehrmals abzuspielen. Bitte gehen Sie mit den Dateien sorgsam um.
Für die Benutzung dieser Daten werden wir Ihnen einen Betrag in Höhe von 70 Euro zuzüglich. Mwst pro Tag berechnen.
Bitte bestätigen Sie die unten genannte Auftragsbestätigung, um in diesen Bereich zu erlangen.
Wir danken für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit.
Theresa Franz
Intertranslation
Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Kein Teil dieser Homepage darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung von Theresa Franz reproduziert werden oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Hiermit bestätige ich den Auftrag
Zu den folgenden Konditionen:
Daten 24 Stunden abspielbar.
Kosten: 70 € zzgl. MwSt. pro Tag.
Nach Bestätigung von Intertranslation werden die Kosten der Behörde in Rechnung gestellt.
Für private Personen: bitte zahlen Sie den Betrag im Voraus auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Theresa Franz
Bank: Hamburger Sparkasse
Kontonummer: 1238 124 901
BLZ: 200 505 50
Verwendungszweck: Rechtsbelehrungen
Vielen Dank.